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Gebläse (Ventilator)
Zur Ausrüstung des Ballons gehört noch ein Aufrüstgebläse (Ventilator), mit ihm wird die liegende Hülle kalt angeblasen.

Der Motor treibt einen Propeller an, der aus Sicherheitsgründen in einem Schutzkäfig untergebracht ist.
Der Ventilator gehört nicht zum eigentlichen Luftfahrzeug und ist auch nicht nachprüfpflichtig.

Ist die Hülle ungefähr zu dreiviertel mit kalter Luft gefüllt, wird der Brenner in Betrieb gesetzt und  der Pilot kann die  dann mit dem Brenner die Ballonhülle auf die endgültige Grösse befeuern, so dass sich aufstellen kann.

Schnellstarteinrichtung Während des Füllvorganges ist der gesamte Ballon mit einer Sicherheitsleine (Quick Release) am Zugfahrzeug befestigt.
Das Quick Relaese verfügt noch über eine zusätzliche Sicherung, die erst entfernt werden muss bevor es am Ballon gelöst wird. Für Beides ist alleine der Pilot zuständig.

Nachprüfungen und 100-Stunden-Kontrollen

Heissluftballone müssen einmal jährlich bzw. alle 100 Betriebsstunden von einem Beauftragten des Luftfahrtbundesamtes (Prüfer Klasse 3) überprüft werden. Bei der Überprüfung werden alle tragenden Teile (Korb, Korbseile etc.), das Gassystem, Aufhängungen und die Entleerungs- bzw. Manövriersysteme kontrolliert. Hat die Ballonhülle mehr als 350 Betriebsstunden, müssen Reissproben (Grap-Test) an der Hülle durchgeführt werden. Dazu wird ein 1 inch (2,54 mm) breiter Stoffstreifen an beiden Enden eingespannt und mit einer Federwaage die Reissfestigkeit geprüft. Dies muss genau in Fadenrichtung geschehen. Liegt die Reissfestigkeit über dem Wert von 13 kg/inch, kann die Hülle weiterhin zum Betrieb zugelassen werden. Liegt der Wert darunter, führt das zur Luftuntüchtigkeit. Gegebenenfalls kann die Hülle erneut zum Betrieb zugelassen werden, wenn die Stoffpartien mit der zu niedrigen Reissfestigkeit gegen neuen Stoff ausgetauscht werden.


 

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